FDP Waldbröl: Unsere Warnungen wurden ignoriert – jetzt zahlen die Bürger die Zeche
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Waldbröl sieht sich in ihren Warnungen vor der Grundsteuer-Differenzierung nun vollständig bestätigt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 4. Dezember entschieden, dass höhere Hebesätze für Nichtwohngrundstücke rechtswidrig sind und gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Richter stellten klar, dass bei der Grundsteuer B keine unterschiedlichen Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festgesetzt werden dürfen.
„Genau das haben wir von Anfang an gesagt“, betont Sebastian Diener, Vorsitzender der FDP-Fraktion. „Die anderen Fraktionen im Rat wollten davon nichts hören. Sie wollten sich mit vermeintlichen Entlastungen für Wohngebäude profilieren – wissend, dass das rechtlich hochriskant ist. Jetzt bricht das Kartenhaus zusammen, und am Ende zahlt der Bürger. Selbst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Dezember wurde dieser Vorgang bestätigt. Erneut war die FDP-Fraktion die einzige Fraktion, die dem widersprochen hat.“
In der neuen Beschlussvorlage wird dies nun ausdrücklich beschrieben und daher auch empfohlen. „Damit liegt es schwarz auf weiß vor: Die Entscheidung für die differenzierte Grundsteuer war politisch bequem, aber rechtlich unverantwortlich“, so Diener weiter.
Besonders brisant ist, dass bereits 2024 und 2025 die Bedenken des Städte- und Gemeindebunds NRW, der VLK und unabhängiger Gutachter ignoriert wurden. Diese hatten ausdrücklich vor der Unsicherheit und dem Prozessrisiko gewarnt. „Die anderen Fraktionen haben bewusst ein Modell beschlossen, das nicht rechtssicher war. Das ist politisches Harakiri und zeigt kein Verantwortungsbewusstsein“, so Diener.