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KUBICKI-Kolumne: Beruft den Bundestag ein!

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Der FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb für Cicero Online folgende Kolumne:

Das Chaos um die Tabaksteuer dürfte ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der parlamentarischen Gesetzgebung in Deutschland sein. Beim Versuch, die Tabaksteuer zum 1. Januar 2027 zu erhöhen, ist nichts übrig geblieben als ein gesetzgeberisches Trümmerfeld. Die erhöhten Tabaksteuersätze für Zigaretten gelten – entgegen der Ankündigung – nicht erst ab 2027, sondern schon in dieser Woche. Liquids und E-Zigaretten sind vorerst steuerfrei. Was für eine Blamage!

Aber mehr noch: Durch das Chaos entstehen enorme juristische Unsicherheiten und Risiken. Es ist ja nahezu rührend, dass das Bundesministerium der Finanzen erklären lässt, die Steuern stiegen erst einmal nicht. Dumm nur, dass im gewaltenteiligen Rechtsstaat solche regierungsamtlichen Ankündigungen gegen den Buchstaben des Gesetzes kein Gericht binden können. Und dass der Bundesfinanzminister nunmehr Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft erteilen kann, wäre mir auch neu. Aber was weiß ich schon? Meine zwei juristischen Staatsexamina und ein erfolgreiches Studium der Volkswirtschaftslehre bedeuten für eine Klingbeil-Verwaltung freilich nichts. Der Abteilungsleiter, der für die SPD als politischer Beamter für das Thema Verbrauchsteuern verantwortlich zeichnet, kann auf ein Politikwissenschaftsstudium und eine Karriere als Hip-Hop-Künstler zurückblicken. Immerhin, möchte man fast sagen.

Aber man darf es sich nicht zu leicht machen. Denn es geht um mehr als einen Fauxpas. Und es geht über den Verantwortungskreis von Lars Klingbeil hinaus. Natürlich trifft ihn die Hauptverantwortung. Aber das Gesetz hat ja nicht nur das Bundesfinanzministerium passiert. Es ging durch das Bundeskabinett, wurde im Deutschen Bundestag behandelt, erfuhr eine Überarbeitung im Ausschuss, passierte anschließend die zweite und dritte Lesung, lag dem Bundesrat vor und wanderte schließlich in das Bundespräsidialamt, wo es vom Bundespräsidenten ausgefertigt wurde. Von dort war der Weg zur Verkündung frei. Alles ist seinen verfassungsmäßigen Gang gegangen. Die Verantwortung trifft alle beteiligten Verfassungsorgane – und das sind alle bis auf das Bundesverfassungsgericht. Deswegen hielte ich es für so verfehlt und fahrlässig, den Vorgang in irgendeiner Art und Weise zu bagatellisieren und herunterzuspielen. „Schwamm drüber“ kann es bei solch verfassungsrechtlich bedeutsamen Vorgängen wie der Gesetzgebung nicht geben.

Auch ein „unbürokratisches“ oder „formloses“ Verfahren zur Berichtigung nach § 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien scheidet meines Erachtens schon deswegen aus, weil das Gesetz bereits verkündet ist. Es ist in Kraft, der Schaden ist angerichtet. Eine abändernde Gesetzgebung außerhalb des verfassungsrechtlich vorgegebenen Weges kann es nicht geben. Auch deshalb, weil es sich beileibe nicht um ein Redaktionsversehen oder einen Druckfehler handelt. Es mag sein, dass der Gesetzgeber bestimmte Steuersätze erst ab dem 1. Januar in Kraft sehen wollte. Aber genauso klar ist, dass er das Gesetz unmittelbar nach der Verkündung in Kraft gesetzt sehen wollte. Zu klar und zu unmissverständlich ist der Satz: „Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ Dass beide (unterstellten) Willensrichtungen des Gesetzgebers nicht miteinander in Einklang zu bringen sind, ist ja offensichtlich ein Erkenntnis- und Verständnisproblem bei der Gesetzgebung und kein Druckfehler oder Ähnliches. Wenn es richtig wäre, dass man diesen Widerspruch im Freihandverfahren nach Gutdünken in die eine oder andere Richtung auflösen könnte, können wir uns die Art. 70 ff. des Grundgesetzes auch sparen.

Nein, es gibt nur einen Weg aus der Misere, und das ist der in der Verfassung vorgesehene. Natürlich ist das eine unglaubliche Peinlichkeit für alle Beteiligten und ein schmerzhafter Gang in die Öffentlichkeit. Aber wollen wir wirklich über die Prinzipien unserer Gesetzgebung verhandeln, weil die Diskussion für alle Beteiligten zu unangenehm werden könnte? Das meint hoffentlich niemand ernst.

Darum steht die Regierung vor der Frage, ob sie alles einfach laufen lässt und die nächste Sitzungswoche des Bundestages abwartet – und damit sehenden Auges akzeptiert, dass die Unsicherheit und die rechtlichen Unwägbarkeiten jeden Tag größer werden. Ich gönne den Erzeugern von Tabaksubstituten jede Steuerersparnis, aber das Geld, das Lars Klingbeil heute verdummt, wird er morgen den Menschen an anderer Stelle aus der Tasche ziehen. Da machen wir uns gar nichts vor. Und was machen die anderen Tabakproduzenten? Sich auf eine Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums verlassen und gegen den ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes handeln? Das ist doch kein hinnehmbarer Zustand!

Deswegen wäre eine Sondersitzung des Bundestages der einzig gangbare Weg. Sie wäre zugleich ein demütiges Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass man begangene Fehler eingesteht und die Konsequenzen auch trägt. Eine solche Sitzung einberufen könnte die Präsidentin des Bundestages. Auf Verlangen des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers oder eines Drittels der Abgeordneten muss sie es. Sie alle sind aufgerufen von diesem Recht Gebrauch zu machen. Aus Respekt vor der Verfassung, aus Demut vor den Bürgerinnen und Bürgern und im Interesse der Rechtssicherheit in unserem Land.