LINK/KUHLE: Verhaftung eines frei gewählten israelischen Regierungschefs auf deutschem Boden nicht vorstellbar
Zur Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten zu erlassen, erklären die stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Michael Link und Konstantin Kuhle:
„Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat eine herausgehobene Bedeutung zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts. Aus diesem Grund muss der erlassene Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu genau geprüft werden. Unabhängig davon ist es für uns nicht vorstellbar, einen frei gewählten israelischen Ministerpräsidenten auf deutschem Boden zu verhaften. Dies ergibt sich schon aus der besonderen deutschen Verantwortung für das Existenzrecht Israels, das auch das Recht zur Selbstverteidigung einschließt. Darüber hinaus muss Deutschland als demokratischer Rechtsstaat auch deswegen an der Seite Israels stehen, weil es sich bei Israel ebenfalls um einen demokratischen Rechtsstaat handelt. Wir hätten erwartet, dass die Institutionen des IStGH diesem Umstand stärker Rechnung tragen. Denn selbstverständlich sind alle Teil der israelischen Staatsgewalt verpflichtet, verbindliche Regeln des Völkerrechts einzuhalten. Etwaige Verstöße zu prüfen, ist zunächst Aufgabe der unabhängigen israelischen Justiz — und erst subsidiär Sache des IStGH.“