Stellungnahme der Bundestagsfraktion zum Rentenpaket der GroKo

Warum ist das Rentenpaket zu kritisieren?

Die Große Koalition legt ein Rentenpaket vor, bei dem der überwiegende Teil der Maßnahmen nicht dazu dient, Altersarmut zu verhindern. Stattdessen werden teure Wahlgeschenke mit der Gießkanne verteilt. Damit wird die Stabilisierungspolitik weiter rückabgewickelt, die in den 2000er-Jahren vereinbart wurde. Und das ausgerechnet kurz bevor die Babyboomer-Jahrgänge anfangen in Rente zu gehen. Dabei müssen sich Großeltern, Kinder und Enkel auf eine langfristige Stabilität der Rente verlassen können.

Was ist die problematischste Maßnahme?

Bei der sogenannten doppelten Haltelinie handelt es sich in Wahrheit um eine Manipulation der Rentenformel. Der Nachhaltigkeitsfaktor, der von der SPD eingeführt wurde, um die Lasten des demografischen Wandels gerecht zu verteilen, soll in seiner Wirkung eingeschränkt werden. Dieses faire Versprechen soll gebrochen werden, um ein vermeintliches Absinken der Rentenhöhe zu verhindern. Dabei ist die absolute Rentenhöhe in den vergangenen Jahren gestiegen und das würde sie auch künftig - nur etwas weniger stark als die Löhne. Der Eingriff der Großen Koalition würde spätestens bei Renteneintritt der ersten Babyboomer in der nächsten Legislaturperiode zu stetig steigenden Mehrausgaben führen. Experten schätzen diese 2035 auf über 80 Milliarden Euro pro Jahr. Zur Finanzierung werden zukünftige Generationen zur Kasse gebeten werden.

Was muss noch kritisiert werden?

Die sogenannte Mütterrente II. Schon die Mütterrente I aus 2014 hatte zusätzliche Ausgaben von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr zur Folge. Die Mehrausgaben der Mütterrente II werden sich auf jährlich 3,7 Milliarden Euro belaufen. Dabei hat das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium inzwischen selbst zugegeben, dass die Mütterrente II gar nicht der Verhinderung von Altersarmut dient. Zudem bleiben Ungleichbehandlungen weiter bestehen, weil nur ein halber Rentenpunkt allen Müttern zu Gute kommt. Wenn Union und SPD eine solche Zusatzleistung wollen, müsste sie zumindest eine vollständige dauerhafte Finanzierung aus Steuermitteln sicherstellen. Das passiert aber nicht, weder für die Mütterrente I noch II.

Ist das ganze Paket schlecht?

Es gibt auch richtige Maßnahmen. Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente wird im Bundestag überparteilich angestrebt. Ebenso ist die Erhöhung der Midijob-Grenze ein richtiger Gedanke, denn das entlastet gerade kleinere Einkommen. Versicherungsfremde Leistungen wie die geplante Aufwertung der daraus entstehenden Rentenansprüche müssen jedoch nachhaltig aus Steuermitteln finanziert und nicht dem Beitragszahler aufgebürdet werden. Sonst ist auf die Grundregeln der Rente kein Verlass. Beide Maßnahmen machen aber finanziell nur einen Bruchteil des Pakets aus. Der Gesamtcharakter geht in die völlig falsche Richtung.

Gibt es zur Finanzierung nicht diese Rentenkommission?

Die Große Koalition betreibt einen Etikettenschwindel mit dem sogenannten Demografiefonds: Hier wird eben nicht kapitalgedeckt Geld angespart, sondern es wird einfach ein dritter Steuerzuschuss für die Rentenkasse eingeführt. Zudem verweigern Union und SPD den Beitragszahlern eine mögliche und gesetzlich eigentlich vorgeschriebene Entlastung beim Rentenbeitrag um 0,3 Prozentpunkte (auf 18,3 %) ab 2019. Die Reihenfolge ist falsch herum: Dieses Jahr sollen teure zusätzliche Ansprüche ins Gesetz geschrieben werden, deren Kosten in Zukunft explodieren. Hier wird dann auf die Rentenkommission verwiesen, die erst im Anschluss überlegen darf, ob das alles auch künftig bezahlt werden kann. Das Mindeste wäre, zunächst die Kommissions-Ergebnisse abzuwarten und erst danach zu entscheiden.

Was wäre stattdessen zu tun?

Gute sozialpolitische Ergebnisse kann man durch moderne Rahmenbedingungen erzielen: Die FDP-Fraktion will einen flexiblen Renteneintritt nach skandinavischen Vorbild, eine bessere kapitalgedeckte Vorsorge und mehr Transparenz durch digitale Tools. So empfehlen es zum Beispiel auch der IWF oder die OECD. Und wir wollen gezielt denen helfen, die von Altersarmut bedroht sind, etwa durch Freibeträge bei der Grundsicherung. Dazu gehört, die Beantragung und Auszahlung unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenzuführen, damit kein Versicherter im Alter zum Sozialamt gehen muss.