Verfassungsgerichtshof kippt neues Kommunalwahlrecht

Die Klage der Freien Demokraten gegen das neue Kommunalwahlrecht war erfolgreich. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute das von CDU, SPD und Grünen beschlossene neue Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Das sogenannte „Rock-Verfahren“ benachteilige systematisch kleinere Parteien und verstößt damit gegen das Recht auf Chancengleichheit und die Gleichheit der Wahl. Für die Freien Demokraten ist das Urteil ein klarer Erfolg für den Rechtsstaat und die Demokratie. Auch in Waldbröl hätte das neue Kommunalwahlgesetz von CDU, SPD und Grünen den Wählerwillen bei der Zusammensitzung des Stadtrats verzerrt.

Dazu erklärt Sebastian Diener, Ortsvorsitzender der FDP Waldbröl:

„Das Urteil ist ein klares Stoppsignal für parteitaktische Manipulation am Wahlrecht. CDU, SPD und Grüne haben versucht, sich mit einer verfassungswidrigen Neuregelung der Sitzverteilung im Kommunalwahlrecht Vorteile zu verschaffen – auf Kosten der Wählerinnen und Wähler. Das schwarz-rot-grüne Machtkartell ist gestoppt worden.“

Der Verfassungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Reform zu einer systematischen Verzerrung der Erfolgswertgleichheit geführt hat – und damit gegen die Verfassung verstößt. Das ist ein herber Rückschlag für die Regierungsparteien, aber ein Sieg für die kommunale Demokratie und die Integrität unseres Wahlsystems.

Ein Wahlrecht muss über jeden Zweifel erhaben sein. Es darf niemals nach parteipolitischen Interessen zurechtgebogen werden. Wir Freie Demokraten haben von Anfang an deutlich gemacht: Wir stehen für faire Wahlen, gleichen Erfolgswert und eine starke kommunale Demokratie – im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.“

Die FDP wird sich auch weiterhin mit Nachdruck für ein verfassungskonformes, transparentes und gerechtes Wahlrecht einsetzen.